Versicherungsschutz im Ausland
Auch im Ausland bei der Hamburg Münchener versichert
Als Studierende/r aus der Bundesrepublik behältst Du während eines oder mehrerer Auslandssemester deinen Anspruch auf Sachleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Du gleichzeitig an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben bist, Du in Deutschland als Student(in) pflichtversichert oder familienversichert bist und zwischen der Bundesrepublik und diesem Staat, in dem die Hochschule ihren Sitz hat, ein entsprechendes zwischenstaatliches Abkommen besteht (z.B. alle EU-Staaten).
Doppelversicherung in Frankreich und Spanien
Gibt es im gewählten Land ebenfalls eine Versicherungspflicht für Studierende, dann müssen sich Studentinnen und Studenten gegebenenfalls doppelt versichern. Dies könnte beispielsweise in Frankreich und Spanien eintreten.
Eigene Ansprüche in Großbritannien
In Staaten mit nationalen Gesundheitsdiensten kann es - je nach Aufenthaltsdauer - auch möglich sein, dass Studierende dort einen Anspruch auf Leistungen erwerben. In Großbritannien ist das zum Beispiel der Fall, wenn sich Studierende dort länger als ein halbes Jahr aufhalten.
Formular nicht vergessen
Damit Du im Ausland nachweisen kannst, dass Du einen Anspruch auf Sachleistungen hast, bekommst Du als Studierende/r von der Hamburg Münchener einen entsprechenden Anspruchsausweis.
Private Auslandsversicherung sinnvoll
Der Umfang der Leistungen, die Studierende von Versicherungsträgern im Ausland erhalten, richtet sich nach den Vorschriften des jeweiligen Landes. Wer in einem Land studieren möchte, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, sollte sich erkundigen, ob eine private Auslandskrankenversicherung evtl. zusätzlich sinnvoll ist. Bei Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen (z.B. USA) ruht der gesetzliche Krankenversicherungsschutz. Hier ist eine Auslandsversicherung besonders wichtig.
Versichertenkarte gut aufbewahren!
Bei Besuchen in Deutschland steht Dir als Studierende/r selbstverständlich auch während des Auslandssemesters Deine Versichertenkarte zur Verfügung.
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