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Beachte auch unseren Buchtipp ! Allgemeines Verwaltungsrecht von Hartmut Maurer. Das Werk ist von Studenten angeregt und für Studenten verfaßt worden. Das "Allgemeine Verwaltungsrecht" muß kein Buch mit sieben Siegeln sein.

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Angelegenheiten der Gemeinde
     
 
 
 
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also dem Gemeindeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen; auf die Verwaltungskraft der Gemeinde kommt es hierfür nicht an. Der Begriff unterliegt ist wandelbar.
 
   
     
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